Die materiellen Güter im dienst der Kirche

 

„Wer pflanzt und wer begießt: beide arbeiten am gleichen Werk, jeder aber erhält seinen besonderen Lohn, je nach der Mühe, die er aufgewendet hat. Denn wir sind Gottes Mitarbeiter; ihr seid Gottes Ackerfeld, Gottes Bau.” /1 Kor 3,8-9/
„Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium“ lesen wir im Markusevangelium. /16,15/ Dies ist der Grund der Existenz der Kirche und ihre Sendung Nicht von Menschen erdacht tut sie ihre Aufgabe, sondern auf Grund göttlicher Anordnung. Ihre vielfältige Tätigkeit ist nicht machbar ohne materiellen Hintergrund. Unser Angewiesensein auf die materiellen Mittel gründet auf dem Naturgesetz und auf göttlicher Anordnung. Wir sind dafür verantwortlich, dass wir die materiellen Güter klug gebrauchen zum Wohl der Kirche Christi.
Das Codex des kanonischen Rechtes sagt über die materiellen Güter: „Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern” /erster Paragraph des Can,1254/ Die Kirche verfügt also unabhängig von der weltlichen Gewalt über materielle Güter. Das bedeutet auch, dass die Kirche materielle Güter erwerben, besitzen, auf Zinsen an- legen kann und ihre materiellen Quellen auf rechtliche Weise versichern kann.
Das Wort Jesu ist allgemein bekannt: „Wer arbeitet hat ein Recht auf seinen Lohn.” /Lk 10,7/ Und der H1.Paulus argumentiert so „die das Evangelium verkündigen, sollen vom Evangelium leben. /1Kor 9,14/ Im Konzildekret „Presbyterium Ordinis“ steht: „ ...die Bischöfe müssen Richtlinien ausarbeiten lassen, durch die für eine angemessene Entlohnung derer, die im Dienst am Volk Gottes irgendein Amt verwalten oder verwaltet haben, gesorgt wird." /Punkt 20/
Man soll die Kirche unterstützen in der Ausübung ihrer Aufgabe das Evangelium zu verkündigen sowohl auf Ebene der Pfarre, wie auch auf Ebene der Diözese. Der Religionsunterricht, das Verschaffen von den zur Verbreitung der Glaubenkenntnissen nötigen Hilfsmittel, andere Tätigkeiten, aber auch die Werke der helfenden Liebe, Dies verlangt von uns heutzutage immer mehr Aufmerksamkeit und materielle Opfer. Jesus spornt uns so zum Handeln an: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." /Mt. 25,40/
Zur Zeit der Diktatur des Parteistaates ist die Kirche materielle fast ganz zugrunde gegangen. Nicht nur darum, weil man ihre Güter enteignet hat, sondern auch darum, weil man einem Teil der Gläubigen eine solche Furcht eingejagt hat, dass sie keinerlei Verbindung mit der Kirche aufrechterhalten wagten und auch nicht für die materielle Unterstützung der Kirche sorgten. Diejenigen die treu geblieben sind, gehörten zumeist zu den ärmeren Schichten, so dass, wenn sie auch über ihre Kräfte Opfer brachten für die Zwecke der Kirche, diese Summen höchstens für die laufenden Bedürfnisse ausreichten, und von Entwicklung keine Rede sein konnte,
Wichtige Aufgaben unserer Erzdiözese sind die kontinuierliche Ausbildung der Priester, die Schaffung der Bedingungen für die seelische Betreuung der in der Diaspora lebenden Gläubigen, die in Funktionierhaltung der katholischen Schulen, die Sicherung des katholischen Unterrichts- und Erziehungswesens. Ebenso wichtig ist die ungestörte Tätigkeit der Erzdiözese von Alba-Iulia und die Beibehaltung ihrer führenden Rolle. Der materielle Hintergrund, über den die Erzdiözese verfügt ist nicht ausreichend um diese lebenswichtigen Tätigkeiten sichern zu können. Zur Zeit werden diese Tätigkeiten durch die Opferbereitschaft der Gläubigen (von den Einkommen der Pfarreien für diesen Zweck auf die Seite gelegten Beiträge, Klingelbeutelgeld und Spenden), so wie auch durch die von ausländischen Hilfswerken und kirchlichen Institutionen erhaltenen Unterstützung gesichert.
Das Bauen von Kirchen und die Renovierung von Alten, so wie auch die von der CARITAS errichteten Einheiten hätten nicht zustandbekommen können ohne die groszügige Hilfe der ausländischen Hilfswerke, besonders der von „Kirche in Not", von dem „Europäischen Hilfsfonds”, von „Renovabis”, von der „Amerikanischen Bischofskonferenz“ und von anderen deutschen, österreichischen, holländischen, schweizerischen, italienischen Organisationen und Stiftungen; Zufolge der von den westlichen Organisationen bekommenen Unterstützungen, glauben Priester und Gläubige, dass man nur mit ausländischer Hilfe größere Investitionen bewerkstelligen kann,
Um diese Auffassung zu ändern und um eine eigene materielle Grundlage zu schaffen, wird ab l.Jan.2000 der größte Teil der vom Ausland bekommenen Hilfen, mit der Gutheißung der betreffenden Organisation, den Pfarreien und kirchlichen Institutionen, ihrer materiellen Lage entsprechend, in Form von zurückzuzahlender Unterstützung zur Verfügung gestellt. Die Kirchen in der Diaspora  zahlen nur 10% der erhaltenen Hilfe zurück. Die übrigen Pfarreien  zahlen die erhaltene Unterstützung im Lauf von 5-10 Jahren ganz zurück, der mit der „Wirtschaftlichen Kommission“ geschlossenen Vereinbarung entsprechend.
Eine große Sorge der Erzdiözese ist auch die Lage der Liegenschaften. Die Pfarreien und die verschiedene kirchliche Institutionen haben einige Liegenschaften vom Staat zurückbekommen, diese bringen aber nur wenig Nutzen, Ihre Restaurierung, ihre Instandhaltung und ihre Nutzanwendung bedeuten hingegen eine schwere materielle Last.
Das Durchschnittsalter der Priester in der Erzdiözese wird immer höher. Die jetzige wirtschaftliche Lage benötigt Große Elastizität und Sachkenntnisse. Die Priester hatten keine bei Güterverwaltung und bei Wirtschaftswesen erforderliche Ausbildung bekommen. In dieser Lage, um den Priestern zu helfen, sind die Kirche unterst?tzenden religiösen Laien, die wirtschaftliche Kenntnisse haben wie Finanzwesen, Steuerwesen, Rechtsangelegenheit, Sozialversicherung usw., sehr gefragt als Angestellte oder als freie Mitarbeiter.
 

Vorschläge

l. Zur Zeit wird es immer wichtiger, dass sich mit den wirtschaftlichen Problemen, besonders in dem Sitz der Erzdechanate, entsprechen- de Fachleute beschäftigen. Es ist wichtig, dass die Erzdiözese einen angestellten, jüngeren, elastischen Finanzfachmann, einen Bauingenieur, einen Rechtsanwalt hat, der im Zentrum immer erreichbar ist, und wenn nötig, auch in die Pfarreien kommen kann. Es ist empfehlenswert, dass es im Kirchenrat eine wirtschaftliche Fachkommission gebe, deren Teilaufgabe die Anlegung des Planes des Jahresbudgets, die Fertigstellung der Bilanz, die Beschaffung und der Gebrauch der materiellen Güter sei.
2. Man muss die Infrastruktur der Pfarreien ausbauen: Das neue Agrargesetz macht es, zum Teil, möglich, dass die Pfarreien unserer Erzdiözese ihre verstaatlichten Felder zurückbekommen. Jede Pfarrei soll die Felder, über die sie verfügt, Inaanschlagbringen: wo gelegen, ihre Größe und ihre Qualität. Mit Hilfe von Fachleuten sollen Rentabilitätsberechnungen gemacht werden, um zu sehen, wie man sie wirksam bearbeiten könnte oder ob es rentabler ist sie zu verpachten.
3. Jeder Angestellte der Kirche soll seinem Amt gemäße Entlohnung erhalten. Bei der Festsetzung der Gehälter soll man die diesbezüglichen Vorschriften, so wie den Gehalt, den man in ähnlichem Wirkungskreis beim Staat und bei privaten Arbeitsgebern bekommt, in Betracht ziehen.
4. Das zur Tätigkeit der Kirche nötige Geld werden, neben der Hilfe Gottes, weiterhin die opferbereiten Gläubigen sichern. Es ist ratsam in den Kirchen fixe Büxen mit Zweckaufschrift anzubringen. Man kann auch für besondere Zwecke dienende Sammlungen veranstalten, aber eine  Sammlung für größere Arbeiten (allgemeine Renovierung, Investitionen) soll nur mit dem Einverständnis des Kirchenrates stattfinden
5. Der in der Pfarrei tätige CARITAS-Dienst sorgt für viele Notleidende Gläubigen. Neben den andauernd oder gelegentlich Hilfe bekommenden Gläubigen, soll. der Pfarrer auch die s.g, „stummen Bettler" kennen, die sich nicht trauen um Hilfe zu bitten, aber dankbar sind,
wenn von Zeit zu Zeit auch an sie gedacht wird.
6. Es gibt eine Evidenz von unseren Kunstdenkmälern, von den Kirchen und Kunstschätzen, aber eine genaue Beschreibung dieser fehlt noch an vielen Orten.
7. Die Kunstschätze sollten in einem Diözesanmuseum untergebracht werden, wo sie in Sicherheit wären.
8. Wegen der sich andauern verschlechternden allgemeinen Sicherheit, muss man den kirchlichen Gebäuden zunehmende Aufmerksamkeit widmen. Jedes wichtige kirchliche Gebäude sollte versichert werden. Dafür soll der Pfarrer oder sein Beauftragter sorgen.
9. Man soll sich um die Gebäude kümmern.. Die Substanz der Gebäude verschlechtert sich fortwährend. Deshalb ist es empfehlungswürdig, dass die leer stehenden Pfarrgebäude irgendeine Funktion bekommen: sie könnten als Dienstwohnung jungen Ehepaaren gegeben werden, die die Erziehung von Waisenkindern oder die geistige Betreuung einer Filiale übernehmen. Dazu könnte man auch staatliche Unterstützung beantragen. Man könnte sie an katholische Gemeinschaften (Kolping-Familie, Pfadfinder) oder karitativen Organisationen vermieten - ohne Übertragung des Eigentumsrechts - die als Gegenleistung das Gebäude instandhalten oder renovieren. Man kann in ihnen von der Kirche geführte Schulen oder Kindergärten unterbringen. Sie könnten auch zu multifunktionalen Gebäuden umgebaut werden für Jugenderziehung, wo jede Altersgruppe die sie interessierenden Möglichkeiten finden würde (Werkstätte, Vortragssäule, Saal für Heilgymnastik, Bibliothek usw.). Man kann sie auch an Unternehmen vermieten, die von der Miete das Pfarrhaus und die Kirche, instandhalten. Man kann sie auch umbauen als Unterkunft für Obdachlose. Es bietet sich eine unendliche Zahl von Möglichkeiten für ihren möglicht besten Gebrauch.
10. Es ist wichtig, dass die Theologiestudenten auch Ausbildung bekommen in Volkswirtschaft, Finanzwesen, Buchhaltung und Informatik.
11. Im neuen Wirtschaftssystem ergibt sich die Möglichkeit, dass im Rammen der Pfarreien auch wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. „Die Kirche kann Vermögen auf jede gerechte Weise des natürlichen oder positiven Rechts erwerben, in der es anderen gestattet ist. /Can,1259/ In diesem Fall soll man auf geringeren aber anständigen Nutzen bedacht sein im Rammen der gesetzlichen Möglichkeiten und- soll sich vor unvernünftigem Risiko hüten.

Verfügungen

106. Der Pfarrer und der Kirchenrat sollen die Güter der Kirchengemeinde mit der Sorgfalt eines guten Besitzers verwalten. Eine, der Kirche gehörende Liegenschaft soll womöglich nicht verkauft werden.
In kritischer Lage soll der Pfarrer nicht allein entscheiden, er soll das Erzbischöfliche Ordinariat über sein Vorhaben informieren. Liegenschaften darf man nur auf Grund von einem offiziellen Kontrakt verpachten.
Der Pfarrer soll die Liegenschaften und die Mobilien der Pfarrei in Evidenz nehmen. Von der Liegenschaft soll er einen Grundhauszug verschaffen oder eine Kopie der Besitzurkunde, die er im Archiv der Pfarrei unterbringen soll.
Zum Bau und zur Renovierung von Liegenschaften sowie zur Gültigkeit der Kauf-Verkauf kontrakte ist eine bischöfliche Approbierungsklausel notwendig.
107. Unsere Kirche erwartet, mit Recht, von den an Christus Glauben- den, dass sie sie auch materiell unterstützen bei der Verwirklichung der ihr eigenen Ziele. /vgl. CIC 1260-1261/ Die Gläubigen haben ein Recht darauf, dass sie korrekt und offen informiert werden über die materielle Lage ihrer Pfarrei und ihrer Diözese, über deren Sorgen und Plänen, Die Gläubigen sollen es als ihre Pflicht empfinden, dass sie wenigstens 1 ihres Nettojahreseinkommens ihrer eigenen Pfarrei zukommentlassen. /vgI.CIC 1262/ Die Pfarrer sollen dies überall einführen.
108. Die der Kirchengemeinde gehörenden Kunstwerke jeder Art (Gemälde, Statue, Schnitzerei, Goldschmiedearbeit) darf man nur mit vorher- gehender Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats reparieren, restaurieren, ausleihen und verkaufen.
109. Die Pfarreien sollen keine geschäftliche und wirtschaftliche Unternehmungen beginnen ohne die Erlaubnis des Erzbischöflichen Ordinariates.
110. Jeder Priester  soll, spätestens im fünften Jahr seiner Weihe, sein Testament schreiben und soll es alle 5 Jahre erneuern, Beim Aufsetzen des Testamentes muss man die staatlichen Gesetze und die diözesanischen Vorschriften in Betracht ziehen. Das Testament wird im Erzdechanat aufbewahrt. Jeder Priester der Erzdiözese soll einen beträchtlichen Teil - aber wenigstens 50% für Diözesanzwecke (25%) der Diözese, 25% dem Theologischen Institut / vermachen. Die liturgischen Objekte und Priesterkleider soll ein Priester erben, die Bücher eine kirchliche Bibliothek. Im Fall von größeren Änderungen im Testament, muss man es erneuern.
111. Diejenigen gläubigen Laien, die auch etwas für kirchliche Zwecke hinterlassen wollen, sollen ein rechtmäßig gültiges Testament machen dabei soll der rechtmassige Erbe seinen ihm gebührenden Teil erhalten.
Bei der Verwertung, die der Diözese oder ihren Institutionen vermachten Erbschaften, soll man sich bemühen, dass diese den kirchlichen Zwecken wirksam dienen und der absieht des Erblassers entsprechen.
112. Gemäss der staatlichen Gesetze, aber wenigstens einmal im Jahr, soll jede Institution der Diözese ein genaues Inventar seiner Güter und deren Substanz machen. Um die wirksame Tätigkeit dieser Institutionen zu sichern, sollen sie eine Vermessung und einen Plan anfertigen über die Handhabung der vorhandenen Güter, über den Aufschluss und den Erwerb neuer Finanzierungsquellen und deren rationelle Verwendung.
113. Die Buchhaltung und die Finanzevidenz muss man im Vergleich zu der Aktivität der Kirchengemeinde führen. Die Buchhaltung soll genau dem Tag angemessen sein und zu jedem Ausgabe oder Einnahmenposten muss man die beweisenden Belege beilegen. Die Buchhaltung der Pfarrei soll womöglich von einem Fachmann gemacht werden. Wenn das nicht möglich ist, muss man die Hilfe anderer Sachverständigen in Anspruch nehmen. Das Erzbischöfliche Ordinariat gibt mit Hilfe von Sachverständigen Auskunft in den sich ergebenden Problemen.
Bei der Verwaltung der Finanzen so wie bei der Buchhaltung ist das Einhalten der staatlichen und kirchlichen Anordnungen Aufgabe des Amtsvorstehers. Das Erzbischöfliche Ordinariat ist nicht verantwortlich für die eventuellen Unterlassungen oder Gesetzwidrigkeiten.

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Erzdiözese Alba Iulia Synodalbuch
Klausenburg 2001

Buch der Synode
der Erzdiözese Alba Iulia

Gelobt sei Jesus Christus!

Gruß dem Leser
 

Das Motto der Synode der Erzdiözese Alba-Iulia ist die Offenbarung Jesu: „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben." /Joh l0,l0/

Das Leben  ist der größte Wert, den es gibt. Wir freuen uns, wenn ein Kind zur Welt kommt. Bei einem Unfall ist der Arzt aufmerksam auf das Schlagen des Herzens und ist erleichtert, wenn die Todesgefahr vorüber ist. Die Medizin bemüht sich, das Leben zu verlängern, trotzdem erlischt das so sorgfältig behütete Leben früher oder später. Der Tod unserer Lieben oder unserer Bekannten beeindruckt uns tief, erinnert uns an die Lehre der Bibel: Wir sind aus Staub und zum Staub kehren wir zurück.

Jesus spricht nicht über das vergängliche Erdenleben, sondern über das unsterbliche göttliche Leben, das er mit seiner Auferstehung von den Toten gerechtfertigt hat. In der Taufe wurden wir dem göttlichen Leben Jesu teilhaftig, wir haben den neuen Menschen angezogen, „der nach dem Bild Gottes geschaffen ist in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit." /Eph 4,24/ Der Christ hat sogar in der scheinbaren Tragödie des Todes einen Trost, weil er nicht mit Adam sondern mit Christus stirbt. Für ihn ist der Tod keine Vernichtung, sondern ein Heilsgeschehen, in dem er seine Vergangenheit, sein ganzes Sein in das ewige Leben hinüberrettet. Der gläubige Christ betet mit Christus: „Es ist vollbracht."/Joh 9,30/ „Vater, in deine Hände lege ich meinen Geist." /Lk 23,46/. Ein solcher Tod ist die Erfüllung dessen, was in der Taufe begonnen hat, die Vollendung des Vorgangs, der sich in der Seele geheimnisvoll vollzogen hat. Der Tod des alten Menschen hat die Geburt des neuen Menschen zur Folge.

Das Motto der Erzdiözese weist darauf hin, dass es sich nicht um eine religiöse Kosmetik handelt, sondern um die Essenz unserer christlichen Existenz, um die verändernde Kraft der Gnade. Wirklich Neues können wir nur von Gott erwarten. Wir wurden schon neugeboren aus Wasser in der Taufe, wir müssen aber wiederholt neugeboren werden durch die Gnade des Heiligen Geistes, wenn wir unsere Erzdiözese erneuern wollen. Die unerlässliche Bedingung der Erneuerung der Teilkirche ist die Erneuerung, die Bekehrung, die Annahme der angebotenen Gnade und die Mitwirkung mit ihr. Die sich vor Gott erschließende menschliche Seele gleicht einem Fenster, das  zwischen der äußeren und der inneren Welt eine Verbindung schaft. Die Seele des gerechtfertigten Menschen ist rein, ist durchlässig für das Licht der Gnade, sazusagen das Licht des Übernatürlichen leuchtet in ihr auf. Ohne „Fensterputzen" - mit den Worten von Papst Johannes XXIII.- ohne Öffnen der Fenster ist kaum eine wesentliche Änderung möglich.

Jesus spricht vom Leben in Fülle und von dem unerschöpflichen Reichtum der Liebe Gottes. In unserer Welt ist alles beschränkt, die Bodenschätze gehen aus und ebenso die Energiequellen. Die Gnade Gottes hingegen ist unerschöpflich, deshalb dürfen wir uns freuen und mit dem Hl. Johannes sagen: „Aus seiner Fülle haben wir alle empfangen, Gnade über Gnade." /Joh 1,16 / Christus wurde unseretwegen arm, um uns durch seine Armut reich zu machen. /vgl. 2 Kor 8,9 / Ein Mensch der eine Fülle von geistigen Gaben besitzt, kann die Armut, das Ausgeliefertsein, das schwere Los des Lebens als Minderheit, annehmen. Er verzweifelt nicht, weil er weiß, dass aus der Bemühung, aus der Geduld der wohlwollenden Menschen einmal eine neue Welt entstehen wird.

Die Synode der Erzdiözese ist das Werk der Gnade, aber auch die Frucht menschlicher Arbeit. Priester, Ordensmänner, Ordensfrauen und gläubige Christen haben die Teilkirche, die Realität in Siebenbürgen im Licht des II. Vatikanischen Konzils untersucht. Die fast vier Jahre lang dauernde Vorbereitung war ein Weg der Erleuchtung. Was anfänglich unklar schien, wurde später genügend beleuchtet. Der Dialog kennzeichnete die gemeinsame Arbeit. Die Einheit bedeutete nicht Gleichförmigkeit. Es hat sich bewiesen, dass wahre Einheit nur aus Mannigfaltigkeit entstehen kann, dass aber die Mannigfaltigkeit nur in der Einheit ihre Vollständigkeit gewinnt. Auf Grund von den, in den Protokollen niedergelegten, tausenden Äußerungen, hat die Synode die Lage der Erzdiözese, ihre Sendung, ihr Gewicht in der Gesellschaft, in der sich umwandelnden Welt, festgestellt Sie hat den Gegebenheiten, den Möglichkeiten, den Mängeln und den Forderungen Rechnung getragen und hat die konkreten Aufgaben formuliert.

Die Synode der Erdiözese drängt auf Erneuerung, welche auch die Garantie unserer nationalen Identität und unserer Fortdauer ist. Zur Zeit der letzten Synode, in 1913, war Siebenbürgen noch ein organisches Bestandteil des Landes des Hl. Stephan, unser Glaube, unsere Sprache, unsere Kultur waren nicht gefährdet. Seither hat sich vieles um uns herum geändert, aber unser Vertrauen in die Zukunft ist unverändert. Die sich erneuernde Kirche muss das schwere Los des Lebens als Minderheit im Land, die Massenarmut, das die Einverleibung, die Auswanderung, die Enttäuschungen, die religiösen Gleichgültigkeit in Betracht ziehen. Die Farben des einst blühenden Siebenbürgens sind verblasst und der Mensch der grauen Alltage erwartet von seiner Kirche ein aufmunterndes, ein erhaltendes Wort, ein Mitgefühl. Christus, der seine Heimat liebte und weinte über, ist das ewige Ideal der pilgernden Kirche und das Beispiel der Vaterlandsliebe. Die Kirche kann von ihm lernen, dass die irdische und die himmlische Heimat voneinander nicht zu treunen sind. Auch die Geschichte des auserwählten Volkes ist nichts anderes, als Heimatsuche und Kampf um die Verteidigung der erworbenen Heimat. Die Dokumente der Synode sind in Hoffnung empfangen worden und man kann aus ihnen entnehmen, dass der gläubige Mensch auch dann sieht, wenn die Welt um ihn herum dunkel ist und mit dem Psalmist bekennt „Die mit Tränen säen, werden mit Jubel ernten." / Ps 125 /

Wir hielten die Synode der Erzdiözese in Csíksomlyó, am Gnadenort der Seligen Jungfrau Maria. Die fast 120 Mitglieder des Synodalkollegiums waren gerade so viele als diejenige, die, nach der Auferstehung Christi, im Obergemach zu Jerusalem auf das Kommen des Heiligen Geistes gewartet hatten. Die Mitglieder der Synode hatten auf dem Berg Csíksomlyóberg ein dem Berg Tabor ähnliches Erlebnis und mehrere von ihnen gestanden mit dem Apostel Paulus: „Herr, es ist gut, dass wir hier sind."/Mt 17,4/

Das Schlussereignis der Synode war die in der Kathedrale von Alba-Iulia zelebrierte feierliche heilige Messe. Die von Csíksomlyó nach Alba-Iulia pilgernden Mitglieder der Synode erinnerten an die das olympische Feuer tragenden Olympiasieger. Sie brachten die Texte der Synode und in ihren Herzen die vom Heiligen Geist entzündete Flamme der Synode.

Wir hielten die Synode der Erzdiözese auf dem Berg Csíksomlyó, ihre Vorschriften muss man aber in der Tiefe des grauen Alltags verwirklichen. Die große Aufgabe, die Flamme der Synode zu schüren und allen Menschen guten Willens zu übergeben wartet, auf die Priester und auf die Gläubigen der Erzdiözese.

Der Erzengel Michael, der Schutzpatron unserer Erzdiözese, möge uns beschützen und uns bei diesem Bemühen helfen.

Der Heilige Stephan, König von Ungarn, Gründer unserer Erzdiözese, möge uns die Gnade dir Beständigkeit erflehen.
Diener Gottes, Márton Áron, der Vater und geistige Führer unserer Erzdiözese möge für uns beten, damit wir die Arbeit auf  uns nehmen.

Im Jahre des Heils 2001, am 8. September, am Tag des Festes der Geburt der Seeligen Jungfrau Maria, im Namen der auf geistige Wiedergeburt und Erneuerung Hoffenden

                                                    Czirják Árpád Erzbischöflicher Vikar
                                                Beauftragte der Synode

Beschluss

Im Sinne des Canon 466. des Codexes kanonischen Rechtes, heiße ich das Synodalbuch der Erzdiözese von Alba-Iulia für gut und verordne seine Kundmachung.

Die in der Rubrik "Vorschläge" stehenden Erwartungen wird der Senat der  Priester überprüfen, um die Möglichkeiten ihrer Ausführung festzustellen.

Die in der Rubrik "Verfegungen" stehenden Vorschriften erlangen von mir Gesetzeskraft und sollen vom 2.Dezember 2001, dem I. Adventssonntag an, in Kraft treten.

Gottes Segen begleite das Synodalbuch. Es soll der Erneuerung des Glaubenslebens in unserer Erzdiözese dienen, indem es den Geist des II. Vatikanums auch bei uns ins Leben umsetzt.

Alba-Iulia, den 29 September 2001, am ersten Jahrestag des Abschlusses der Synode der Erzdiözese.

                                             Jakubinyi György Erzbischof


Synode der Erzdiözese von Alba Iulia
Schlussitzung. 24 -29 Sept. 2000,

Eure Exzellenz, Hochwürdiger Herr Erzbischof!
Eure Exzellenz, Hochwürdiger Herr Weihbischof!
Hochwürdige Brüder im Priesteramt, 0rdensmänner und Ordensfrauen
Liebe Schwestern und Brüder!
 

Ihr seid in der letzten Session eurer Diözesansynode. Gemäss des kanonischen Rechtes „ist die Diözesansynode eine Versammlung von ausgewählten Priestern und anderen Gläubigen der Teilkirche, die zum Wohl der ganzen Diözesangemeinschaft dem Diözesanbischof hilfreiche Unterstützung gewähren.". /CIC'460/. Der Zweck der synodalen Versammlung ist dem Bischof Rat zu geben, damit die Gemeinschaft der Diözese auf ihre Berufung eine entsprechende Antwort gebe: sie soll ganz und gar die Kirche Christi sein.

Das II Vatikanum sagt, dass jede Diözese „ist der Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu weiden anvertraut wird. Indem sie ihrem Hirten anhängt und von ihm durch das Evangelium und die Eucharistie im Heiligen Geist zusammengeführt wird, bildet sie eine Teilkirche, in der die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche wahrhaft wirkt und gegenwärtig ist." / CD 11 /. Jedes Element dieser Definition wurde in der Synode besprochen, die „ein gemeinsamer Weg" ist, um uns  in der Suche der besten Mittel zur Verwirklichung der eigenartigen Sendung der Kirche Christi im geschichtlichen Zusammenhang unseres Zeitaltersgegenseitig zu helfen. In Eurem Fall ist die Rede vom Herzen der Östlichen Karpaten am Anbrechen des III. Jahrtausends.

Heute, zur Zeit des großen Jubiläums, im Jahr 2000 der Menschwerdung des Göttlichen Wortes, hat die Aufgabe, dass jedes Mitglied der Diözesangemeinschaft seine Verantwortung erwäge, eine besondere Bedeutung: man muss sich bemühen, dass die von Jesus den Aposteln vermachte Botschaft Früchte des Heils zeitige. Dabei hilft uns das Programm der „neuen Evangelisation", dessen Vorkämpfer der Heilige Vater selbst ist, durch die Abhaltung der Synoden der Kontinente. Die Europäische wurde in Rom, im Oktober. 1999 gehalten. Diese Synode bietet Euch, so wie allen europäischen Diösezen, viele nützliche Elemente, zur Erwägung, und auch zur Realisierung an, insofern eure Besprechungen dies für die Diözese von Alba-Iulia festgestelt haben.

Meine Gebete begleiten euch in diesen Tagen, damit der Heilige Geist Euch unterstütze und stärke auf eurem Weg zum Besten aller Gläubigen der Diözese von Alba-Iulia.
 

Bukarest, den 12 Septemer. 2000

Jean-Claude Périssét
Apostolischer Nuntius


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Die Verwaltung der Erzdiözese

 In unserem Erzdiözese ist die Verwaltung vom Codex des kanonischen Rechtes /CIC/ geregelt. Ihre Anordnungen sind verbindlich, ohne aber die Möglichkeiten der Neuerung, der Änderung auszuschließen.
 Eines der wichtigen Prinzipien der kirchlichen Verwaltung ist die Enthebung kann. /Administration, Verwaltung der materiellen Güter, Buchhaltung, usw./ Dies wurde schon in der Urkirche praktiziert. Wir lesen im Evangelium dass mehrere fromme Frauen Jesus begleiteten, die ihn und seine Jünger bedienten. „Es ist nicht recht, dass wir das Wort Gottes vernachlässigen und uns dem Dienst an den Tischen wiemen”/Apg.6,2b/. Der Apostel Paulus hat in seiner Arbeit eine große Hilfe von Seiten der augagierten Gläubigen erfahren. „Paulus bliebt noch längere Zeit. Dann verabschiedete er sich von den Brüdern und segelte zusammen mit Priszilla und Aquila nach Syrien ab ”/Agp.18,18/ Im Brief an die Römer schriebt er anerkennend über Phöbe, „die Dienerin der Gemeinde von Kenchreä”/Röm 16,1b/ Den Korinthern schriebt er: „Es freut mich, dass Stephans, Fortunatus und Achaikus zu mir gekommen sind: sie sind mir ein Ersatz für euch, da ihr nicht hier sein kömmt. Sie haben mich und euch erfreut und aufgerichtet.”/1Kor.16,17/
 Das II Vatikanum dringt  im „Dekret über das Laienapostolat” auf die Einbeziehung der Gläubigen in die apostolische Arbeit, die nicht nur aus der Verkündigung und der Spendung der Sakramente besteht. „Unsere Zeit aber erfordert keinen geringeren Einsatz der Laien, im Gegenteil: die gegenwärtigen Verhältnisse verlangen von ihnen ein durchaus intensiveres und weiteres Apostolat. Das dauernde Anwachsen der Menschheit, der Fortschritt von Wissenschaft und Technik, das engere Netz der gegenseitigen menschlichen Beziehungen haben nicht nur die Räume des Apostolats der Laien, die großenteils nur ihnen offen stehen, ins unermessliche erweitert, sie haben darüber hinaus auch neue Probleme hervorgerufen, die das eifrige Bemühen schrundiger Laien erfordern” /Dekret über das Apostolat der Laien/
Die Teilnahme der Laienchristen in der Verwaltung trägt zur Erneuerung der Kirche bei. Deshalb ist es notwendig, dass so in der Diözesankurie als auch in dem Kirchengemeinden solche zuverlässige und fachkundige Personen dem Bischof und den Seelsorgern beistehen /als Angestelltre, gemäss der gesetzlichen Vorschriften oder ehrenamtlich/ die es so ermöglichen, dass die Diener Gottes sich nur mit den geistlichen Dingen beschäftigen. Diese Angestellten werden vom Oberhirten ernannt /im Fall der Pfarreien ernennen die Pfarrer die ehrenamtlich arbeitenden Personen/ und legen ein Verschprechen ab, dass sie ihrer Kirche treu dienen und sich verpflichten das Amtsgeheimnis zu wahren. /CIC 471/
 Um die oben genannten Ziele zu verwirklichen, ist es notwendig, dass zwischen der Erzdiözesankurie und den Erzdechanaten sich ein Informationsnetz bilde, Es wäre wichtig die Verbindung durch Internet /E-Mail/ baldigst zu verwirklichen, um die Weitergabe der Informationen zu beschleunigen,
 

DAS ERZBISCHÖFZICHE ORDINARIAT

Unter den Aufgaben des Oberhirten und des Weihbischofs ist
die Bischöfliche Visitation hervorzuheben.

„Bei der Erfüllung ihrer Vater- und Hirtenaufgabe seien die Bischöfe in der Mitte der  Ihrigen wie Diener, gute Hirten, die ihre Schafe kennen und deren Schafe sie kennen, wahre Vater, die sich durch den Geist der Liebe und der Sorge für alle auszeichnen und deren von Gott verliehener Autorität sich alle bereitwillig unterwerfen. Die ganze Familie ihrer Herde sollen sie so zusammenführen und heranbilden, dass alle, ihrer Pflichten eingedenk, in der Gemeinschaft der Liebe leben und handeln.” /Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche. 16/.
 

Der leitende Dienst des Bischofs in der Kirche

Der Oberhirte kann diese seine Aufgabe am besten in der von dem Can. 396 des CIC auch vorgeschriebenen Form der bischöflichen Visitation verwirklichen. Mit Berücksichtigung der Tradition der Erzdiözese, wie auch der sich mehrenden und langanhaltenden Sorgen der Pfarreien, ist es wichtig, dass alle fünf Jahre, aber wenn notwendig, auch aussertourlich, der Erzbischof oder der Weihbischof jede Pfarrei besuche und dort eine gründliche Untersuchung vornehme, mit Einbeziehung des Pfarrers, des Kirchenrates und eines breiten Kreises der Gläubigen. Bei solchen Besuchen nimmt der Oberhirt oder der, den er, von Fall zu Fall, dazu beauftragt, entsprechende Fachmänner mit sich, damit sie ihm in der Lösung der einzelnen Probleme beistehen. Von dem Besuch soll man ein Protokoll aufnehmen, die sich ergebenen Probleme summieren, zu ihrer Lösung die konkreten Aufgaben bestimmen.
Gelegentlich der erzbischöflichen Visitation soll der Oberhirte den Gläubigen die Möglichkeit bieten ihn aufzusuchen und mit ihm zu sprechen. Deshalb sollen diese Besuche nicht mit der Firmung verbunden sein, wenigstens in den größeren Kirchengemeinden nicht. Und wenn doch, dann soll der Oberhirte nach der Firmung so lange in dem betreffenden Ort bleiben, als er es für nötig hält. Im Leben der Kirchengemeinde wäre ein solcher Besuch von großer Bedeutung, er würde die Verbindung zwischen der Gemeinde und dem Oberhirten stärken. Sie würde Spannungen, die sich fast überall ergeben, aufheben.
 

Das Personal der Diözesankurie

Die Diözesankurie  besteht aus allen Personen /Beamten/, die dem Oberhirten in der Leitung der Diözese helfen. Deshalb ist es nötig, dass solche Personen diese Posten bekleiden, die die geistliche und wirtschaftliche Lage der Erzdiözese sehr gut kennen. Es ist ratsam, dass diejenigen Priester, die verschiedene Zuweisungen in der Diözesankurie bekommen, eine entsprechende Praxis in der Seelsorge haben. Neben den. Beamten im Priesterstand sollen auch, dort, wo es der Kanon erlaubt, auch Laienfachleute, womöglich als Angestellte, einen Platz bekommen; Volkwirt, Rechtskonsulat, Archivar, Architekt, Fachmann für Kunstdenkmäler, Informatiker, usw. Gemäss dem Can. 470 „Die Ernennung derjenigen, die Ämter in der Diözesankurie ausüben, steht dem Diözesanbischof zu." Für die Laien, die in der Diözesankurie angestellt sind, soll es nicht verpflichtend sein in Alba-Iulia zu wohnen, wenn nur der Erzbisohof nicht anders verfügt oder die Tätigkeit des bekleideten Amtes es nicht fordert, sie sollen aber verpflichtet sein ununterbrochen in Verbindung zu stehen mit dem Zentralbureau.
Man muss es ihnen möglich machen die Pfarreien der Erzdiözese von Grund auf kennen zu lernen. Gemäss den im Priestersenat zur Besprechung kommenden Themen, sollen die Laienabgeordneten teilnehmen an den Versammlungen und sollen die Arbeit des Senats durch ihre Fachkenntnisse fördern. Um die Verwaltungsarbeit in der Diözesankurie wirksam zu machen, sollte jedes Erzdechanat seinen eigenen Rechtskonsultant und Finanzsachverständigen haben, deren Arbeit das betreffende Bureau der Erzdiözesankurie leite und übereinstimme, Diese Fachleute sollte man durch Wettbewerb unter den untadelsaftig lebenden katholischen Personen wählen. Wenn es möglich ist, dann sollen diejenige Vorteil haben, die auch theologische Kenntnisse besitzen. In den Pfarreien muss man auch die Ansicht des Kirchenrates berücksichtigen. Innerhalb des vom Erzbischof angegebenen Termins soll man von den, in den einzelnen Pfarreien noch befindlichen Kunstgegenständen ein Inventar machen.
Mit Einbeziehung entsprechender Fachleute, muss man die vorhandenen Archive, die alten Urkunden und die Bibliothek der Pfarrei systematisieren. Über all dies muss man dem erzdiözesanischen Archiv einen genauen Nachweis senden. Über wichtige und wertvolle Urkunden soll man Xeroxkopien machen lassen, von denen ein Exemplar in das erzdiözesanische Archiv kommt und eines soll in einer entsprechenden Pfarrei des Erzdechanates gesammelt werden, damit es den Interessanten erreichbar sei. Es ist verpflichtend dass die wertvollen Archive, Bibliotheken, Teilmuseen der Pfarreien mit Sicherheitseinrichtungen versehen werden. In der Dokumentation über „die sakrale Kunst" macht das II. Vatikanum die Oberhirten besonders aufmerksam „darüber zu wachen dass nicht etwa heilige Geräte und Parlamente oder kostbare Kunstwerk veräußert werden oder verkommen." /Konstitution über die heilige Liturgie 126/
 

DIE ERZDECHANATE UND DIE PFARREIEN DER ERZDIÖZESE

Damit die Gläubigen eine möglichst gute geistliche Betreuung erhalten, ist die umfangreiche Erzdiözese in kleinere Einheiten aufgeteilt Diese sind folgende: Erzdechanat, Pfarrei, Expositur, jede mit ihrer Funktion.
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Die Erzdekane.

In unserer Erzdiözese gibt es 15 Erzdechanate. Der Oberhirte ernennt die Leiter der Erzdechanate, die in seinem Auftrag die ihnen zu ständigen Pfarreien koordinieren und kontrollieren. Die Kandidatur der Erzdekane geschieht durch geheime Abstimmung. Die Priester des Erzdechanates können mehrere Priester für dieses Amt vorschlagen und der. Oberhirt ernennt denjenigen, der die meisten Stimmen erlangt hat. Bei der Generalversammlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Kandidaten und die erlangte Zahl der Stimmen enthält. Die vom Erzbischof gewählte Person, die nicht unbedingt im Sitz des Erzdechanates wohnen muss, bekommt ihren Auftrag für 5 Jahre. Er kann noch ein zweites mal ernannt werden, wenn die Priester des Bezirks ihn wieder unter den ersten kandidieren, aber ein drittes mal soll es nicht möglich sein.
Wenn der ernannte Erzdekan nicht identisch ist mit dem Pfarrer des Sitzes des Erzdechanates, dann muss er an bestimmten Tagen sich im Bureau des Erzdechanates aufhalten, damit die Priester des Bezirks und wenn nötig, auch die Gläubigen ihn dort aufsuchen können mit ihren verschiedenen Anliegen. Diesen Zeitpunkt muss man in allen Pfarreien bekannt machen, damit die  Gläubigen ihn auch erfahren. /Die Tätigkeit des Erzdekans wird in einer Dienstordnung eingehend behandelt./
Die Erhaltung des Bureaus des Erzdechanates muss ernst genommen werden, denn wenn nicht der im Sitz des Erzdechanates wohnende Pfarrer der Erzdekan ist, dann ist es für einen ärmeren Pfarrer schwer dieses Bureau in Betrieb zu erhalten. In diesem Fal1 kann der Erzdekan schwerlich die materielle Hilfe benötigenden Pfarreien unterstützen.
Der ernannte Erzdekan ist Mittelperson zwischen dem Oberhirten und den Seelsorgern der Kirchengemeinden. Deshalb ist es notwendig, dass die von den Priestern des Bezirks gewählte und durch die Ernennung des Erzbischofs ihr Amt antretende Person von den ihr anvertrauten Priestern allgemein geschatzt sei und durch ihr untadelsaftiges Leben ihren Amtsbrüdern ein gutes Beispiel gebe. Die ihre Aufgabe gut versehenden Priester sollen doppelt geehrt werden, besonders jene die sich in der Verkündigung und im Lehren auszeichnen /vgl 1 Tim 5,17/. Der Erzdekan bemühe sich mit jedem Seelsorger, der in seinem Bezirk tätig ist, persönlichen Kontakt aufrecht zu erhalten. Er soll unterrichtet sein über die in seinem Bezirk tätigen karitativen und spirituellen Gruppen. Es ist empfehlenswert, dass er mit deren Leiter auch in ständiger Verbindung stehe. Der Erzdekan soll die vom Erzbischöflichen Ordinariat gutgeheißene und veröffentlichte „Dienstordnung der Erzdekane" gewissenhaft einhalten. Es ist angezeigt, dass er die ärmeren und entlegener liegenden Pfarreien, außer dem verpflichtenden Besuch, auch andermal aufsucht. Er soll an die materielle Unterstützung der ärmeren Pfarreien denken, besonders an die in der Diaspora. In erster Linie soll er dazu beitragen, dass der große Unterschied in der materiellen Lage der Pfarreien sich allmählich mindere.
 

Pfarrer, Seelsorger, Vikare

Die Leitung der Pfarreien ist die berufsmäßige Pflicht der Pfarrer. Sie sind verpflichtet die Geschäftsführung der ihnen anvertrauten Pfarreien genau zu versehen. Sie sollen Sorge tragen für die regelmäßige Führung der „Domus Historia". Sie sollen alles tun, damit den ihnen anvertrauten Pfarreien die geistlichen, kulturellen und materiellen Güter keinen Schaden erleiden. Wenn die Kirche und das Pfarrhaus renoviert werden, so wie auch bei anderen wichtigen Bauangelegenheiten, Kanalisierung, Umgestaltung, soll der Pfarrer vorher erst einen fachgemäßen Plan anfertigen lassen und ihn mit dem Kirchenrat und weltlicher Fachleute gründlich besprechen. Vor dem Anfang der Arbeiten sollen sie von den kirchlichen und weltlichen Behörden die vorgeschriebenen Bewilligungen einholen.
In solchen Pfarreien, wo mehrere Priester dienen, ist es vor allem des Pfarrers Pflicht dafür zu sorgen, dass sieh in ihrer Gemeinschaft eine familiäre Atmosphäre bilde. Der Pfarrer sei seinem Vikar ein geistlicher Vater und Freund, der ihm liebevoll hilft, besonders mit seinem guten Beispiel. Wenn es nötig ist, dann soll er ihn aufmerksam machen auf seine eventuellen Verfehlungen, aber nie in der Gegenwart der Gläubigen. Der Vikar soll die Ratschläge seines Pfarrers respektvoll annehmen, besonders wenn diese dem geistlichen Fortschritt der Gläubigen dienen. So wie der Pfarrer, kann auch der Vikar den Erzbischof über ihre gemeinsame seelsorgerliche Tätigkeit unterrichten oder über seine eventuellen Beeinträchtigungen, aber in jedem Fall im Geist der Objektivität und Liebe. Das Zusammensein, die gemeinsame Arbeit der Priester einer Kirchengemeinde muss ein Beispiel für die christlichen Familien sein. Jeder Pfarrer hat Recht auf einen jährlichen Urlaub, aber er muss für die geistliche Betreuung seiner Gläubigen für die Zeit seiner Abwesenheit sorgen. Wenn er aus irgendeinem Grund kürzere oder längere Zeit abwesend sein muss, so soll er das seinem Vorgesetzten melden, gemäss der gültigen Vorschriften. Er soll sich besonders davor hüten seine Gläubigen für längere Zeit der Führung anderer zu über lassen. Die Gläubigen müssen es wissen, an wen sie sich in seiner Abwesenheit wenden können.
 

Die Stufen der Besetzung einer Pfarrei

Die Pfarreien unserer Erzdiözese kann man in verschiedene Kategorien einstufen, je nachdem wie viele und, welche Tätigkeiten man in ihnen voraussetzt. Es gibt Diasporapfarreien /religiöse und ethnische/ schwer erreichbarem isolierte, vom wirtschaftlichem Standpunkt aus sehr verschieden stehende Pfarreien, Pfarreien mit mehreren Filialen Pfarreien in Gemeinden, wo die Mehrheit katholisch ist, es gibt kleine und große Kirchengemeinden, Dorf und Stadtkirchengemeinden.
Die Seelsorger sollen im Lauf ihres Priesterlebens, ihren Fähigkeiten entsprechend, womöglich in jeder Kategorie von Kirchengemeinde dienen, um die verschiedenen Lebensbedingungen der Gläubigen in der Erzdiözese kennen zulernen. Diese vielfache Experienz macht sie mitfühlend, um unter gegebenen Umständen, uneigennützig ihren, unter schweren Verhätnissen lebenden Amtsbrüdern behilflich zu sein. Bei den Ernennungen sollte der Oberhirte die, nach oben genannten Kriterien zusammengestellte Liste der Pfarreien beachten und deren Vorteile und Nachteile auch vom Gesichtspunkt des Kandidaten aus erwägen.
 

Angestellte der Kirche

Die Angestellten der Kirche sind die unmittelbaren Mitarbeiter des Seelsorgers. Es gehört zum gesunden Leben der Kirchengemeinde, dass zwischen dem Pfarrer und seinen Mitarbeitern ein gutes, für die Gläubigen beispielhaftes Verhältnis sei, anderenfalls ist seine Wirkung zerstörend. Jede Pfarrei hat ihre, ihr eigene, Aufgabe, aber das Ziel ist gemeinsam: die geistliche Betreuung des Volkes Gottes. Um seiner göttlichen Berufung Genüge zu leisten, braucht der Seelsorger solche Gläubigen, die sich verpflichtend, mit ihrer gewissenhaften Arbeit dem Pfarrer es ermöglichen sein Bemühen auf die geistliche Betreuung der Gläubigen zu konzentrieren. Um dies zu erreichen, ist die Auswahl der Mitarbeiter sehr wichtig. Die vakant gewordenen Posten muss man bekannt machen. Unter den sich Melden sollen jene das Vorteil haben, die sich nicht nur mit ihren Sachkenntnissen auszeichnen, sondern auch mit ihrem geistlichen Niveau und auch in irgendeinem Maß theologische Kenntnisse besitzen.
 Bei der Auswahl soll der Kirchenrat in Einvernehmen mit dem Pfarrer, nach dem Wettbewerb, entscheiden, wer angestellt wird. Dies gilt für die Besetzung aller vakant gewordenen Stellen /Kantor, Sakristan in den größeren Pfarreien Sekretärin, Buchhalter usw,/ Die endgültige Anstellung soll erst nach einer bestimmten Probezeit erfolgen und nur der soll endgültig angestellt werden, der in jeder Hinsicht den Erwartungen entspricht.

Der Kirchenrat

Der 2. Paragraph des Can.5l9 schreibt es vor, dass der Pfarrer den Gläubigen eine, ihnen spezifische Teilnahme an der Sendung der Kirche ermögliche. Das Codex des kanonischen Rechtes gibt den Gläubigen die Möglichkeit im Rammen des pastoralen und des wirtschaftlichen Rates an der Sendung der Kirche teilzunehmen /Can.536 u.537/. In der Erzdiözese von Alba-Iulia ist diese Aufgabe, nach einem Jahrhunderte altem Brauch, vom Kirchenrat erfüllt. Der Kirchenrat muss in jeder Pfarrei organisiert werden. Je nach örtlichem Bedarf, kann man in den Filialen auch einen Kirchenrat organisieren oder ein Repräsentant der Filiale kann Mitglied des Kirchenrates der Pfarrei sein. Dar Kirchenrat ist das Gremium der gewählten Führer der Kirchengemeinde, die dem Seelsorger in den materiellen Dingen der Pfarrei behilflich sind. Die Mitglieder des Kirchenrates sollen solche Personen sein, die in der ganzen Kirchengemeinde geschätzt sind. Die Wahl der Mitglieder des Kirchenrates geschieht gemäss der in Kraft stehenden Statuten.
Die Wahl gehört zu dem Wirkungskreis der Generalversammlung der Kirchengemeinde. Jedermann kann gewählt werden, der sein 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, auf dem Gebiet der Pfarrei lebt, nicht von den Sakramenten ausgeschlossen ist, praktizierender Katholik ist und zur Aufrechterhaltung der Pfarrei jährlich beiträgt. Man muss wenigstens doppelt so viele Kandidaten stellen, als gewählt werden. Unter den Kandidaten und gewählten Personen können auch Frauen sein. Die Liste der Kandidaten wird von einem Ausschuss zusammengestellt, den der bestehende Kirchenrat wählt. In den großen Pfarreien kann man in den kandidierenden Ausschuss auch solche  tiefgläubige Leute einbeziehen, die nicht Kirchenratmitglieder sind, und in der Kirchen gemeine allgemein geschätzt werden. Die Namen der Personen, die auf der Liste stehen, muss man bekannt machen; wenn es ein Kirchenblatt gibt, dann dort veröffentlichen, damit ein möglichst weiter Kreis der Gläubigen davon Kenntnis nehme. Die Wahl geschieht durch geheime Abstimmung.
Der kandidierende Ausschuss soll auch die Stimmen zählen bei der Wahl. Die Liste der gewählten Personen soll zwei Wochen lang an einem für alle zugänglichen Ort angebracht werden, damit, wenn die Gläubigen mit jemandem nicht einverstanden sind, schriftlich Einspruch erheben können. Es sind Mitglied des Kirchenrates von Amts wegen: einer der Vikare, wenn es mehrere gibt, der Kantor, der Direktor der konfessionellen Schule, der gewählte Repräsentant der Religionslehre die Repräsentanten der karitativen und geistlichen Gruppen. Der gewählte Kirchenrat wird vom Erzbischöflichen Ordinariat gutgeheißen auf Grund des bei der Wahl aufgenommenen Protokolls. Sein Auftrag ist für drei Jahre, aber der Erzbischof kann ihn auch, aus ernstem. Grund, zurückziehen. Die gewählten Mitglieder bestimmen unter sich die Amtsträger/ Kurator, Kassier, Schriftführer, wenn nötig, wirtschaftliche Aufseher, usw. /Der Can,536 des CIC weis auf die Aufgaben des Kirchenrates hin. Neben den finanziellen und wirtschaftlichen Aufgaben ist es wichtig, dass der Kirchenrat besondere Beauftragte habe, die sich um die karitative und geistliche Aktivität in der Kirchengemeinde kümmern. Von Fall zu Fall können auch solche Personen zur Arbeit des Kirchenrates beigezogen werden, die nicht Mitglieder des Rates sind, aber durch ihre Arbeit zum Wohl der Kirchengemeinde beitragen wollen.
Die Mitglieder des, Kirchenrates sollen fühlen, dass sie genau so verantwortlich sind für den geistlichen Fortschritt ihrer Kirchengemeinde sind wie der Seelsorger. Sie sollen mit ihrer Arbeit dem Pfarrer in allem behilflich sein. Aber sie sollen es auch als ihre Aufgabe  betrachten, dass, wenn ihr  Seelsorger sich oft solcher Unterlassungen schuldig macht, die dem Glaubensleben schaden, dies mit ihm gemeinsam besprechen, ihn in christlicher Liebe aufmerksam machen. Sie sollen es als eine Ausz eichnung betrachten, dass sie in der seelsorglichen Arbeit der Kirchengemeinde mitwirken dürfen. Sie sollen ihre weltliche aber trotzdem apostolische Tätigkeit mit Glauben, Hoffnung und Liebe tun.
 

Die wichtigsten Dokumente in der Verwaltung der Erzdiözese

 1. Das Reglement der Neuwahl des Priestersenates und des konsultativen Ausschusses.
 2. Die Dienstordnung der Erzdekane.
 3. Das Reglement der Verwatung der römisch-katholischen Pfarreien in der Erzdiözese von Alba-Iulia.
 4. Der Terminkalander der Erzdechanate und Pfarreien.
 5. Der Bericht des Seelsorgers mit statistischen Angaben.
 6. Fragebogen zur Visitation des Oberhirten.
 7. Fragebogen für das Referat des Seelsorgers zur Firmung.
 8. Fragebogen für die Berichte der Kantoren.
 9. Matrikeln.
10. Die neuen Formen der Geschäftsführung der Erzbischöflichen Kurie, der Erzdekanate und Pfarreien.
11. Die Landkarte der Erzdiözese
12. Das Verzeichnis der verschiedenen Kategorien von Pfarreien.
 

Vorschläge

1. Wir schlagen vor, dass die Visitation des Oberhirten der früheren Tradition gemäss stattfinde. Der Oberhirte oder sein Beauftragter sollte die Kirchengemeinde unabhängig von der Firmung besuchen, In das bei der Visitation aufgenommener: Protokolle sollte man die
Festgestellten Schwierigkeiten und die zu ihrer Behebung empfohlenen Vorschläge aufnehmen.
2. Wir raten an, dass unserer Gläubigen in je breiteren Kreisen in die Verwaltung unserer Kirche einbezogen werden. Für jede Aufgabe sollte jemand mit entsprechender Aasbildung angestellt werden.
3. Die inzwischen sich geänderten Bezirke sollen ihre Traditionelle Benennung zurückerhalten: der Bezik Hegyalja sollte Gyulafehérvári der Bezirk Tordai sollte Aranyos-Tordai, der Bezirk Alesik sollte Alcsík-Kászoni Erzdechanat heißen.
4. Der Seelsorger sollte die Angestellten der Kirche nicht als Zugeteilte, sondern als Mitarbeiter betrachten. Wenn sie ihre Arbeit gut verrichten, dann sollte er Vertrauen zu ihnen haben und sie nicht seine Überlegenheit als Priester fühlen lassen. Die Angestellten sollen die Anweisungen ihres Seelsorgers in Achtung halten, Gott hat sie dazu in den Dienst der Kirche gerufen, damit sie auch im täglichen Leben als Sauerteig und als Apostel in der Gemeinde wirken.
 

Annordnungen

115. Man soll die Praxis des an ein Mandat gebundenen Diensteseinführen. In diesem Sinne sollen die Mandate für fünf Jahre lauten. Wenn der Oberhirte es für nötig hält, kann er das Mandat mit weiteren fünf Jahren verlängern.
116. Di Ernennung zum Erzdekan soll nach der Befragung der Priester des Bezirkes stattfinden. Die in dem betreffenden Kreis dienenden Priester sollen durch geheime Abstimmung ihre Meinung äußern, wen sie für dieses Amt geeignet finden. Dies sollte der Oberhirte als einen Vorschlag in Betracht ziehen, wenn er einem geeigneten Priester das Amt des Erzdekans anvertraut.
117. Die von den Priestern des Bezirks empfohlene Person soll die Möglichkeit haben das Mandat anzunehmen oder abzulehnen.
118. Im Fall der Pfarrer und der Seelsorger soll die Dienstzeit von 5-15 Jahre  dauern. Wenigstens fünf Jahre soll einjeder auch in einer schweren Diaspora dienen. Nach den 15 Dienstjahren soll der Pfarrer des betreffenden Ortes dem Oberhirten seine Bereitschaft mitteilen die Leitung einer anderen· Kirchengemeinde zu übernehmen
119. Womöglich soll jedermann an Pfarreien aller Kategorien dienen.
Nur so kann man es erreichen, dass die Dienstleistenden sieh auch in den schweren Orten regelmäßig wechseln.
120. Unsere Jungpriester müssen damit rechnen, dass ihr erster Posten in der Diaspora oder in einer Kirchengemeinde sein wird, wo sie mehr Schwierigkeiten und wenig seelsorgliche Freuden haben werden.
121. Die als Seelsorger amtierenden Priester sollen einen Kirchenrat
organisieren, der Dienst und Verantwortung übernimmt, Man muss vermeiden, dass der Seelsorger in den Angelegenheiten der Kirchengemeinde alleine bestimmt und die Verantwortung trägt.
122. Unter den Mitgliedern des Kirchenrates soll eine dafür entsprechende Person damit beauftragt werden, dass sie das Pressebureau über die Ereignisse in der Pfarrei unterrichtet.
123. Das Erzbischöfliche Ordinariat soll für die in der Kirche angestellten Laien ein Reglement zusammenstellen, das ihre Aufgaben genau beschreibt und dies soll einheitlich sein für alle Pfarreien.
124. Die am Ende dieses Projekts aufgezählten Dokumente missen, so bald als möglich, allen Pfarreien zugesandt werden.
 

Inhaltsverzeichnis
 
Einleitung 
5
Beschluss (Jakubinyi György) 
9
Brief des Apostolischen Nuntiusan die Teilnehmer der Synode 
11
Evangelisierung 
13
Katechese 
22
Christus-Gemeinschaft in derPfarrei 
32
Liturgie und Leben aus den Sakramenten
41
Katholischer Unterricht undErziehung in unserer Erzdiözese   59
Christliche Familie 
67
Jugend 
78
Gegenwärtig sein in derGesellschaft 
90
Pastorration in der Diaspora
99
Seelsorglicher Dienst an denNationalitäten  112
Dienst an unseren benachteiligtenBrüdern  117
Geistliche Bewegungen  124
Betreuung der Berufungen undAusbildung der Priester  134
Das sich erneuernde Priesterleben 147
Gemeinschaften des gottgeweihtenLebens  155
Laien an der Schwelle des drittenJahrtausends  164
Sozial-karitative Tätigkeit 173
Informierung der Messen  188
Ökummnismus  195
Materielle Güter im Dienstder Kirche  206
Wehrwaltung in der Erzdiözese 213
Siebenbürgische Eigenheiten 225
Vorschläge  235
Anordnungen
Liste der Abkürzungen
Sachregister

 

 



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